Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Seit dem 02.07.2026 gilt in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.

 

Ausserhalb der Verbotszonen ist Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

 

Die Situation wird am Donnerstag, 9. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. 

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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
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Merkblatt zum Feuerverbot
RSTA_Waldbrand_Merkblatt_Feuerverbote-wa
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Eichenfuhr Kallnach 28. - 31. Mai 2026

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Verein Moonlight steigert die Eiche an der Eichenfuhr 2026
Ein Traum des Vereins Moonlight geht in Erfüllung!
Medienmitteilung - Rekordpreis an der Ei
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Die Burgergemeinde Kallnach unterstützt den traditionellen Anlass als einer der Hauptsponsoren.

Dei Eiche - mehr als nur ein Baum - stammend aus dem Burgerwald, wird von der Burgergemeinde gesponsert. Zu einem unglaublichen Preis konnte sich der Verein Moonlight nun die Eiche an der Eichenfuhr 2026 ersteigert.

www.eichenfuhr-kallnach.ch

Brennholz ab Waldstrasse abholbereit

Die Brennholzbestellungen Winter 2026 sind ab sofort abholbereit.

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Brennholz ab Waldstrasse; abholbereit
Brennholzbestellungen 2025_2026 mit Losn
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Waldknigge

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10 Tipps für einen respektvollen Umgang im Wald
Waldtipps_Waldknigge.pdf
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